Landesverband der Film-Autoren Baden-Württemberg e.V.

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Filmausleihe aus dem Archiv

Zweck der Filmausleihe

Im Filmarchiv des Landesverbands Baden-Württemberg werden seit 1980 Kopien von Filmen aufbewahrt, die auf Landesfilmfestivals oder auf der Videografika gezeigt wurden. Um die Clubarbeit zu unterstützen, können die Wettbewerbsfilme von den Clubs bestellt werden (Nutzungserlaubnis). Durch Betrachten und Besprechen der Filme kann man lernen, Ideen entwickeln und sich weiterentwickeln. Nutzen Sie diesen Schatz für Ihre Clubarbeit!

zum Filmarchiv und zu den archivierten Filmen

Filmbestellungen

Filmbestellungen senden Sie bitte mit den erforderlichen Angaben per Mail
an archivar@bdfa-lv.de.

Zu den notwendigen Angaben gehören:

> Name des Filmclubs, dem Sie angehören

> Filmtitel

> Jahr des Wettbewerbs

> „F“ (LFF)  oder  „V“ (VG)

> Blocknummer

Filme aus den Wettbewerben von 1980 bis 2004 können nicht verliehen werden, da die Filme nur auf VHS-Bändern zur Verfügung stehen.

Eine Filmliste zusammenstellen

Eine Filmauswahl kann nur aus den Wettbewerben ab Frühjahr 2005 erfolgen. Zur Definition gilt die Filmnummer in den Listen archivierte Filme. Mit der Jahreszahl, dem Buchstaben „F“ beziehungsweise „V“ und der Laufnummer ist der Film eindeutig definiert. (wie beispielsweise 2017 V 20 für „Die Musikmaschine“ von Rainer Hofmann: der Film lief 2017 auf der Videgrafika als Laufnummer 20).

Wir haben bewusst auf das Schreiben der Titel verzichtet, da somit viel Tipparbeit gespart wird und eine Suche in der Gesamtliste von über 3.000 Filmen zu keinen Irritationen führt. 

Bei Bedarf einer detaillierten Abstimmung – insbesondere Termin – bitten Sie den Archivar um Rückruf. Nach der Bestellung erfolgt eine kurze Bestätigungs-Mail durch den Archivar. Diese Mail sollte i.d.R. nach vier Tagen eintreffen, außer der Archivar ist verhindert (Urlaub oder Krankheit). Die Zusendung des bestellten Films bzw. der bestellten Filme erfolgt innerhalb von 4 Wochen. Verzögerungen können in seltenen Fällen entstehen.

Eine Weitergabe an einen anderen Adressaten ist nicht gestattet. Der Besteller bleibt in der Verantwortung (siehe „Verleihrichtlinien“).

Verleihrichtlinien

Zum Schutz der Autoren-Urheberrechte haben wir die Richtlinien neu gefasst. Der rechtliche Hinweis „Rechtsklausel“ wird jedem Filmversand nochmals beigefügt.


Die Bestellung von Filmen unterliegt aus urheberrechtlichen Gründen einigen Regelungen:

a) Nur von Clubleitern können Filme bestellt werden.
b) Wenn ein Clubmitglied im Auftrag des Clubs Filme ausleihen möchte, muss für das auftraggebende Mitglied beim Archivar eine schriftliche Ausleihbestätigung (Mail genügt) durch den Clubleiter vorliegen. Damit verbleibt die Verantwortung für die genannten Regelungen beim Club beziehungsweise beim Clubleiter.
c) Die gewünschten Filme werden vom Archivar nur noch per Filetransfer versandt.
d) Die Anzahl der auszuleihenden Filme ist auf 5 Filme je Bestellung begrenzt.
f) Bitte die eingangs erwähnte Nutzungserlaubnis (Zweck der Filmausleihe) beachten.
g) Die Weiterleitung eines zugesandten Films ist nicht gestattet. Siehe Rechtsklausel.

Rechtsklausel

Mit dem Herunterladen der übertragenen Filme werden folgende Bedingungen ausdrücklich anerkannt:

> Sämtliche Rechte an jedem Film verbleiben beim jeweiligen Autor. Der Autor erklärt sich mit der Wettbewerbsanmeldung bereit, dass sein Film für das BDFA-Landes-Filmarchiv kopiert werden darf.

> Das Anfertigen von Kopien und/oder der Weiterleitung der Filme bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen vorherigen Genehmigung des jeweiligen Autors / der jeweiligen Autoren.

> Zuwiderhandlungen stellen einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und werden rechtlich verfolgt. Der Besteller und der Clubleiter haften für Schäden und Missbrauch.

Mit der Bestellung erkennt der Benutzer/Besteller diesen rechtlichen Hinweis ausdrücklich an.

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