Archiv des LV BaWü
Im Archiv des LV BaWü werden seit 1980 Kopien von Filmen aufbewahrt, die auf Landesfilmfestivals oder auf der VIDEOGRAFIKA gelaufen sind.
Dies sind inzwischen ca. 3.000 Filme. Ebenso liegt ein digitales Archiv zur Geschichte des LV BaWü und seiner Arbeit vor.
Inhalt:
- Zweck der Archivierung
- archivierte Filme
- Sonderprogramme aus dem Film-Archiv
- Verleihrichtlinien
- Filmbestellung
- Eine eigene Filmliste zusammenstellen
- Rechtsklausel
- Dokumenten-Archiv
- Chronik des Landesverbandes und Daten-CD
- Verzweigen zum Film-Ausleihe – Formular
Zweck der Archivierung
Um die Clubarbeit (Clubabende und Clubworkshops) zu unterstützen werden die Wettbewerbsfilme ohne Vorsortierung archiviert und können von den Clubs ausgeliehen werden. Durch das Betrachten und Besprechen der Filme kann man lernen, Ideen beziehen und sich persönlich weiterentwickeln. Nutzen Sie diesen Schatz für Ihre Clubarbeit!
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archivierte Filme
Seit dem Landes-Filmfestival im Frühjahr 1980 werden die Wettbewerbsfilme archiviert. Leider war dies so nicht für alle Filme möglich. In den Anfangsjahren wurden die Filme auf VHS-Bänder kopiert, später auf DVD’s. Nun werden alle Filme digitalisiert auf Computer-Festplatten gesichert. Da die kompletten Wettbewerbsprogramme nirgends festgehalten sind, beinhalten die folgenden Listen den kompletten Wettbewerb, Filme, die nicht im Archiv enthalten sind, wurden mit einem roten Punkt gekennzeichnet. Die Gliederung resultiert aus einem 10-jährigen Rhythmus, ausgehend von der Gründung des Landesverbandes 1977.
Erläuterungen der Tabellen-Spalten
Wettbewerbe – 2017-2022
Wettbewerbe – 2007-2016
Wettbewerbe – 1997-2006
Wettbewerbe – 1987-1996
Wettbewerbe – 1980-1986
Mit einem aktuelleren Acrobat Reader kann man nach Stichwörtern suchen.
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Sonderprogramme aus dem Film-Archiv
Sonderprogramme sind Zusammenstellungen von Filmen zu einem bestimmten Thema.
- Sonderprogramm – „40 Jahre Landesverband der Film-Autoren Baden-Württemberg e.V.“; mit den interessantesten Filmen aus 40 Jahren.
- Sonderprogramm – „Fantasiefilm zur Interpretation“ Filme zum Nachdenken; meistens lösen die Autoren auf…
- Sonderprogramm – „Sonderpreis ‚Silberne Schere‘ – der besondere Schnitt“; der Filmschnitt kann etwas Besonderes sein…
- Sonderprogramm – „Bester Film“ und „Publikumspreis“; außergewöhnliche Filme aus den Jahren 1980 – 2019
- Sonderprogramm – „Werner Kübler“
- Sonderprogramm – „Herbert Kuhnle“
- Sonderprogramm – „Ruth Lohrfink“
- Sonderprogramm – „Egon Ludwig – Teil (A) – Filme der Jahre 1981 bis 2004“
- Sonderprogramm – „Egon Ludwig – Teil (B) – Filme der Jahre 2005 bis 2020“
- Sonderprogramm – „Jürgen Roller“
- Sonderprogramm – „Josef Ziwey“
Verleihrichtlinien
Zum Schutz der Autoren – Urheberrecht – müssten wir die Richtlinien neu fassen. Gegenüber der bisherigen Praxis hat sich nichts Wesentliches geändert.
Der rechtliche Hinweis „Rechtsklausel“ hat sich nicht geändert. Diese Rechtsklausel wird jedem Datenträgerversand nochmals beigefügt.
Das Ausleihen von Filmen unterliegt aus urheberrechtlichen Gründen einigen Regelungen:
a) Nur von Clubleitern können Filme ausgeliehen werden. Wenn ein Clubmitglied im Auftrag des Clubs Filme ausleihen möchte muss für das auftraggebende Mitglied beim Archivar eine schriftliche Ausleihbestätigung (Mail genügt) vorliegen.
b) Damit verbleibt die Verantwortung für die genannten Regelungen beim Club beziehungsweise dem Clubleiter.
c) Die gewünschten Filme werden vom Archivar nur noch auf Video-DVD mit Menü zur Verfügung gestellt. Blu-rays wurden bisher fast nie angefordert. Somit ist ein Kopieren zum Projizieren auch nicht mehr erforderlich.
d) Spätestens nach 3 Monaten sollte der Datenträger wieder an den Archivar zurück gesendet sein.
e) Leider muss die Anzahl der auszuleihenden Filme begrenzt werden. Aus Wettbewerben ab 2016 können pro Ausleihe nur maximal 2 Filmblöcke (siehe Markierung in den Filmlisten archivierte Filme) abgerufen werden. Bei einer eigens zusammengestellten Liste für Filme ab 2005 ist die Zahl der Filme auf 15 begrenzt.
Bevor eine erneute Ausleihe aus dem Filmarchiv versendet werden kann muss der vorher zugesandte Datenträger wieder zurück beim Archivar eingegangen sein.
f) Bitte die eingangs erwähnte Nutzungserlaubnis (Zweck der Archivierung) beachten.
g) Ein Kopieren des ausgeliehenen Datenträgers ist nicht gestattet. Siehe Rechtsklausel.
Filmbestellung
Filmbestellungen bitte durch das Bestellformular. In Ausnahmefällen ist auch ein Mail (bitte mit allen erforderlichen Angaben) oder ein Anruf möglich.
Bei Bedarf zur detaillierten Abstimmung – insbesondere Termin – bitte den Archivar anrufen. Nach der Bestellung erfolgt eine kurze Bestätigungs-Mail durch den Archivar. Sollte die Mail nach vier Tagen nicht eingetroffen sein (Abwesenheit durch Urlaub oder Krankheit), ist ein Versand derzeit nicht möglich (bitte dann unbedingt anrufen).
Zusendung des Datenträgers erfolgt innerhalb von 14 Werktagen. Verzögerungen können in seltenen Fällen entstehen.
Nach Gebrauch die Datenträger umgehend wieder zurücksenden (bitte frei machen!).
Eine Weitergabe an einen anderen Adressaten ist nicht gestattet. Der Besteller bleibt bis zur Rücksendung in der Verantwortung (siehe auch „Verleihrichtlinien“).
Filme aus den Wettbewerben von 1980 bis 2004 können derzeit nicht verliehen werden, da die Filme nur auf VHS-Bändern zur Verfügung stehen.
Hier findet eine Bearbeitung statt, Ausleihen sind erst ab Frühjahr 2005 möglich.
Eine eigene Filmliste zusammenstellen
Eine eigene Filmauswahl kann nur aus den Wettbewerben ab Frühjahr 2005 erfolgen. Zur Definition gilt die Filmnummer in den Listen „archivierte Filme“. Mit der Jahreszahl, dem Buchstaben „F“ beziehungsweise „V“ und der Laufnummer ist der Film eindeutig definiert. (wie beispielsweise 2017 V 20 für „Die Musikmaschine“ von Rainer Hofmann: der Film lief 2017 auf der Videgrafika als Laufnummer 20).
Wir haben bewusst auf das Schreiben der Titel verzichtet, da somit viel Tipparbeit gespart wird und eine Suche in der Gesamtliste von über 3.000 Filmen zu keinen Irritationen führt. Wenn bestimmte Filme gesucht werden, kann auch die Archivstelle direkt angerufen werden.
Rechtsklausel
Mit dem Erhalt dieser DVD werden folgende Bedingungen ausdrücklich anerkannt:
Sämtliche Rechte an jedem Film des Datenträgers verbleiben beim jeweiligen Autor. Der Autor erklärt sich mit der Wettbewerbsanmeldung bereit, dass sein Film für das BDFA-Landes-Filmarchiv kopiert werden darf. Zum Schutz wird das Emblem des Landesverbandes der Film-Autoren Baden-Württemberg e.V. in weiß rechts oben im Film eingeblendet.
Das Anfertigen von Kopien und/oder Überspielungen vom Datenträger bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen vorherigen Genehmigung des jeweiligen Autors / Autoren. Zuwiderhandlungen stellen einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und werden rechtlich verfolgt.
Der Besteller und der Clubleiter haften für Schäden und Missbrauch.
Mit der Entnahme des Datenträgers (DVD) aus der Hülle erkennt der Benutzer/Besteller diesen rechtlichen Hinweis ausdrücklich an.
Dokumenten-Archiv
Im Archiv des Landesverbandes werden auch Dokumente verwaltet. Solche Dokumente können nicht ausgeliehen werden. Wenn jemand etwas wissen möchte, dann sprechen Sie gerne die Archivstelle an.
Chronik des Landesverbandes und Daten-CD
Bekanntlich hat der Landesverband zum 40-jährigen Jubiläum eine Chronik-Broschüre herausgegeben. Die Clubleiter haben je Mitgliederzahl kostenlose Hefte erhalten. Mitglieder wenden sich bitte an ihren Clubleiter. Weitere Hefte können käuflich erworben werden (3 € je Heft zuzüglich Versandkosten von 2 €, bei Mehrfachversand reduzieren sich die Versandkosten).
Verzweigen zum Film-Ausleihe – Formular